Hauptfeststellungszeitpunkt
- Hauptfeststellungszeitpunkt
1. Begriff des Steuerrechts (§ 21 BewG): Zeitpunkt, auf den eine ⇡ Hauptfeststellung vorzunehmen ist; der Beginn des Kalenderjahres, das für die jeweilige Hauptfeststellung maßgebend ist. Berücksichtigung finden i.d.R. die Verhältnisse im H.
- 2. Besonderheiten: (1) Abweichende Stichtage für die Zugrundelegung der Bestands- und/oder Wertverhältnisse nach §§ 35 II, 54, 59 BewG; (2) letzter H. für die Bewertung des Grundbesitzes in den alten Bundesländern 1.1.1964, in den neuen Bundesländern 1.1.1935; seitdem keine neue Hauptfeststellung (⇡ Grundbesitz).
- Vgl. auch ⇡ Einheitswert.
Lexikon der Economics.
2013.
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BewG — Basisdaten Titel: Bewertungsgesetz Abkürzung: BewG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Steuerrecht … Deutsch Wikipedia
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Gebäudewert — I. Unternehmensbewertung:Wert von Baulichkeiten, der sich aus den Herstellungskosten (Bauwert) einerseits und den Erträgen (⇡ Ertragswert) andererseits unabhängig vom Wert des Grund und Bodens ergibt. II. Steuerrecht:1. Begriff des… … Lexikon der Economics
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