Hauptfeststellungszeitpunkt

Hauptfeststellungszeitpunkt
1. Begriff des Steuerrechts (§ 21 BewG): Zeitpunkt, auf den eine  Hauptfeststellung vorzunehmen ist; der Beginn des Kalenderjahres, das für die jeweilige Hauptfeststellung maßgebend ist. Berücksichtigung finden i.d.R. die Verhältnisse im H.
- 2. Besonderheiten: (1) Abweichende Stichtage für die Zugrundelegung der Bestands- und/oder Wertverhältnisse nach §§ 35 II, 54, 59 BewG; (2) letzter H. für die Bewertung des Grundbesitzes in den alten Bundesländern 1.1.1964, in den neuen Bundesländern 1.1.1935; seitdem keine neue Hauptfeststellung ( Grundbesitz).
- Vgl. auch  Einheitswert.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Gebäudewert — I. Unternehmensbewertung:Wert von Baulichkeiten, der sich aus den Herstellungskosten (Bauwert) einerseits und den Erträgen (⇡ Ertragswert) andererseits unabhängig vom Wert des Grund und Bodens ergibt. II. Steuerrecht:1. Begriff des… …   Lexikon der Economics

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